Kostenübernahme

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkundenachweis Verhaltenstherapie und Arztregistereintrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe bin ich berechtigt, Psychotherapie durchzuführen und erfülle prinzipiell die Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch Privatversicherungen und Beihilfe.

Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Private-Krankenversicherung

Meist übernehmen private Krankenversicherungen die Behandlungskosten. Ob und in welchem Ausmaß Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, kann auch von dem vereinbarten Leistungsumfang abhängen. Ich empfehle Ihnen daher, sich vor Aufnahme der Therapie, bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe über die Kostenübernahme zu informieren. Erfragen Sie auch, welche Antragsformalitäten hierzu erforderlich sind.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich in einer privaten Praxis tätig bin, kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Psychotherapeuten, die mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, finden Sie z. B. bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) oder auf Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.
Natürlich können Sie auch als Selbstzahler die Therapiekosten übernehmen. Bei Interesse berate ich Sie gerne zu diesem Thema.

Selbstzahler

Übernehmen Sie die Therapiekosten selbst, sind Sie selbstverständlich unabhängig von Formalitäten und in der Therapiegestaltung (z. B. Sitzungsfrequenz) besonders flexibel. Bitte sprechen Sie mich bei Fragen diesbezüglich an. Eine genaue Kostenaufstellung, sowie eine ungefähre Schätzung, wie viele Therapiestunden wir für die Bearbeitung ihrer Problematik benötigen, werde ich Ihnen in unserem ersten persönlichen Gespräch mitteilen. Die Kosten für die Therapietermine orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.